15.09.2022

Die Lizenz zum Whistleblowing – Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt

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Immer wieder lasse ich meinen Frust über die Eurokraten in Brüssel ab. Der Regulierungswahnsinn bei diversen Themen ist nicht mehr nachvollziehbar. Vor allem die Cookie-Verordnung, das Uploadfilter-Gesetz, die Regulierung sozialer Netzwerke etc. ziehen regelmäßig meine kritische Betrachtung nach sich. Doch es gibt auch Gesetzesinitiativen, die meine Zustimmung erhalten. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, welches soziale Netzwerke binnen 24 Stunden dazu verpflichtet, strafbare Inhalte zu löschen. Auch das Thema „Hate Speech“ und „Cybermobbing“ sind in diesem Gesetz geregelt. Das ist gut so und lobenswert. Hier wünsche ich mir nur eine bessere und schnellere Strafverfolgung.

Missstände anonym anprangern

Nun kommt aus Brüssel die „EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“. Sie soll im Herbst vom Deutschen Bundestag in deutsches Recht umgesetzt werden und sieht Mindestvorgaben für den Schutz von Hinweisgebern (sog. Whistleblowern) vor. Nicht nur das: Es sollen sogar Anreize geschaffen werden, Rechtsverstöße zu melden. Das Bemerkenswerte an der Verordnung ist, dass sie öffentliche und private Organisationen sowie Behörden dazu verpflichtet, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Ferner werden diejenigen geschützt, die Verstöße gegen das EU-Recht in bestimmten Bereichen melden – etwa wenn es um öffentliche Aufträge, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Lebensmittel, öffentliche Gesundheit, Verbraucher- und Datenschutz geht. Auch Unternehmen, die 50 und mehr Mitarbeiter beschäftigten oder im Finanzdienstleistungsbereich tätig sind, müssen einen internen Meldekanal einrichten.

Unabhängige Meldekanäle

Die hinweisgebende Person soll die freie Wahl haben, ob sie an eine interne Meldestelle des Unternehmens oder an eine externe Meldestelle der Behörden wendet. Diese externen Meldestellen müssen von der öffentlichen Hand eingerichtet werden. Geheimdienste fallen jedoch nicht unter das Gesetz. Whistleblower Edward Snowden, der die weltweite Massenüberwachung von E-Mails durch den amerikanischen Geheimdienst ans Licht brachte, wäre damit von diesem Gesetz nicht geschützt. Seine geleakten Infos waren sogenannte Verschlusssachen. Dabei wäre auch das wichtig gewesen zu regeln und auch diese Informanten einen unabhängigen Meldekanal bereitzustellen. Insgesamt ist dasHinweisgeberschutzgesetz ein weiterer Meilenstein, unsere Bürgerrechte zu stärken. – Danke!

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