02.01.2022

Mehr Schutz beim Online-Einkauf – Das ändert sich 2022

netzversteherFoto: netzversteher

EU und Bundesregierung geben in letzter Zeit mächtig Gas, was die Verbraucherrechte im Internet angehen. Letzten Monat erhielten wir erst das „Recht auf schnelles Internet“. Außerdem wird gegen die Verrohung des „virtuellen Umgangstons“ vorgegangen, und es werden weitreichende Gesetze zur Eindämmung von Hassrede und Hetze im Internet erlassen. Nun wird auch das digitale Einkaufen verbraucherfreundlicher. Eine Vielzahl verschiedener EU-Richtlinien hat die Bundesregierung zum neuen Jahr mit mehreren Gesetzentwürfen in nationales Recht umgesetzt. – Den Verbraucher kann es in allen Punkten freuen!

  • Kündigungsbutton
    Im Internet abgeschlossene Verträge können künftig einfacher gekündigt werden. Onlineshops müssen ab 1.7.2022 einen Kündigungsbutton verpflichtend haben.
  • Digitale Inhalte
    Für digitale Inhalte und Dienstleistungen, wie etwa Software, Apps und Streamingdienste, werden verbindliche Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen Unternehmen und Verbrauchern getroffen. Verbraucher haben seit dem 1. Januar 2022 umfassende Gewährleistungsrechte. Ebenso gilt eine Update-Pflicht für die Unternehmen.
  • Warenkaufrichtlinie
    Seit dem 1. Januar 2022 sind Verkäufer bei Sachen, die digitale Elemente enthalten, wie etwa Smartphones und Tablets, ebenfalls zu Updates verpflichtet. Zugleich wird die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert.
  • Offenlegungspflicht
    Betreiber von digitalen Marktplätzen sind ab dem 28. Mai 2022 verpflichtet, vor Vertragsschluss über wesentliche Umstände aufzuklären, die die Entscheidung des Kunden beeinflussen können. So etwa über die wesentlichen Kriterien und die Gewichtung für das Ranking von Suchergebnissen. Vergleichsportale müssen darüber informieren, welche Anbieter berücksichtigt wurden.
  • Influencer-Werbung
    Influencer und Blogger erhalten mehr Rechtssicherheit: Nur wenn es eine Gegenleistung gibt, müssen sie ein Posting als Werbung kennzeichnen. Verbraucher können dadurch besser einschätzen, wie eine Empfehlung zustande gekommen ist.
  • Monopolisierung
    Marktmächtige Digitalunternehmen kann untersagt werden, auf der Plattform Angebote ihrer Wettbewerbern – etwa bei der Darstellung der Suchergebnisse – schlechter als eigene Angebote zu behandeln. Das schützt auch Verbraucher und bietet ihnen mehr Entscheidungssicherheit.

#internetrecht #verbraucherschutz